- Personen, die für die Durchsetzung zuständig sind;
- den Umfang der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Personen bei der Umsetzung der Durchsetzung;
- den Umfang der generierten Daten zum Zweck der Durchsetzung der Vignettenzahlung;
- die Tatbestandsmerkmale von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Gesetz, die Höhe der Geldbußen für diese Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 488/2013 Slg. über die Vignette in der oben genannten geänderten Fassung erfolgt die Durchsetzung der Einhaltung der Pflichten der Betreiber von Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen und der Fahrer von Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen bei der Vignettenzahlung durch den Verwalter der Vignettenzahlung (Nationale Autobahngesellschaft – Národná diaľničná spoločnosť, a.s.) oder von ihm beauftragte Personen in Zusammenarbeit mit der Polizei der Slowakischen Republik bei der Durchführung der Überwachung der Sicherheit und des Verkehrsflusses.
Alle anderen Informationen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Verpflichtungen der Betreiber von Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen und der Fahrer von Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen bei der Vignettenzahlung gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 488/2013 Slg. über die Vignette in seiner geänderten Fassung werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Abschnitt 8 des Gesetzes vom Verwalter der Vignettenzahlung(Nationale Autobahngesellschaft – Národná diaľničná spoločnosť) bereitgestellt.